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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die KI-Plattform „nunq“ (nachfolgend „nunq-AGB“)

Stand: 14. Oktober 2025

1. Allgemeines und Anwendungsbereich

1.1 Diese „nunq-AGB“ gelten für alle Verträge, die die tegos GmbH, Oslostraße 2, 44269 Dortmund (nachfolgend „tegos“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung, Nutzung und/oder Inanspruchnahme der KI-Plattform „nunq“ sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Services (z.B. Beratung, Implementierung, Support) abschließt.

1.2 Die ansonsten geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Allgemeiner Teil“ von tegos gelten in den in Ziffer 1.1 genannten Verträgen nicht.

1.3 Die Angebote und Leistungen von tegos in Bezug auf „nunq“ richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Die Nutzung von „nunq“ durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausdrücklich untersagt. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen bestätigt der Kunde, im Hinblick auf diesen Vertrag Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und sind kein Vertragsbestandteil. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn tegos ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn tegos in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen annimmt.

1.5 Individuelle, von diesen nunq-AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen tegos und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsgegenstand, Funktionalitäten und Leistungen

2.1 tegos stellt mit „nunq“ eine cloudbasierte Plattform zur Nutzung von KI in Unternehmen bereit. Ziel ist es, Arbeitsabläufe durch KI zu unterstützen und zu beschleunigen. Die Nutzung erfolgt als Software-as-a-Service (SaaS).

2.2 nunq umfasst in der jeweils aktuellen Fassung insbesondere folgende Funktionsbereiche: interaktive Chat‑Funktionen mit KI‑Modellen, Prompt‑Vorlagen und Assistenten, eine Desktop‑Integration sowie die Anbindung von Wissensquellen und Tools. Die konkret verfügbaren Funktionen und Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der „Leistungsbeschreibung“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter https://nunq.de/service-description); diese ist Bestandteil des Vertrages.

2.3 In nunq werden Dienste von Drittanbietern eingebunden, unter anderem um die Nutzung von KI-Modellen zu ermöglichen. Die jeweils integrierten Dienste sind in der Anlage „Integrierte Dienste“ aufgeführt. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Nutzungsbedingungen der integrierten KI‑Modelle gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 9. Sollte der Kunde ein unmittelbares Vertragsverhältnis in Bezug auf die integrierten Dienste mit dem jeweiligen Drittanbieter eingehen (z.B. wenn der Kunde ein KI‑Modell über einen eigenen API‑Key anbindet), liegt die Verantwortung für dessen Handeln oder Unterlassen ausschließlich bei dem jeweiligen Anbieter. Über die in der Anlage „Integrierte Dienste“ angeführten Dienste hinaus kann der Kunde weitere Drittanbietertools (z. B. Dokumentenmanagement‑ und Kollaborationslösungen) einbinden; diese werden ausschließlich vom jeweiligen Drittanbieter unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt. tegos stellt hierfür ggf. technische Schnittstellen bereit, übernimmt jedoch – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sicherheit oder Fehlerfreiheit dieser Drittanbietertools; im Übrigen gilt Ziffer 11.4 sowie die Haftungsregelung in Ziffer 15.

2.4 tegos stellt die Plattform am Übergabepunkt des Rechenzentrums zur Nutzung bereit. Der Kunde benötigt einen eigenen Internetzugang und eine geeignete Systemumgebung.

2.5 tegos ist berechtigt, nunq zu aktualisieren, anzupassen und weiterzuentwickeln. Eine Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Funktionen, Versionen oder Leistungsumfänge besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Unberührt bleibt die Pflicht zu Änderungen oder Anpassungen, die nach dem Stand der Technik zur ordnungsgemäßen Instandhaltung, Sicherheit oder Stabilität von nunq zwingend erforderlich sind. Im Übrigen gilt Ziffer 21.

2.6 Nunq wird ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien bereitgestellt.

2.7 Neben der Plattformnutzung kann tegos optional Dienstleistungen (z. B. Beratung, Workshops, Implementierung, individuelle Entwicklung) erbringen. Diese sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; es gelten die jeweils vereinbarten Leistungsinhalte. Zur Vergütung siehe Ziffer 6.

3. Vertragsschluss

3.1 Die auf der nunq‑Webseite dargestellten Informationen sind unverbindlich und stellen kein rechtliches Angebot dar.

3.2 Beim ersten Login (Neuregistrierung) kommt automatisch ein eigenständiger, unentgeltlicher Vertrag über eine Testphase zwischen tegos und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch tegos ist nicht erforderlich. Näheres zur Testphase ergibt sich aus Ziffer 4.

3.3 Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung von nunq kommt ausschließlich durch ausdrückliche Bestellung des Kunden im Online‑Bestellprozess und Annahme durch tegos zustande. Die Annahme erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform. tegos kann Angebote des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen.

4. Testphase

4.1 Die Testphase läuft 14 Kalendertage ab dem ersten Login (Neuregistrierung) des Kunden und endet automatisch mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung der Testphase kann im Einvernehmen zwischen tegos und dem Kunden erfolgen; die Verlängerung wird dem Kunden in Textform bestätigt.

4.2 Mit Ende der Testphase erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zu nunq wird deaktiviert, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein entgeltlicher Vertrag nach Ziffer 3.3 abgeschlossen wurde. Eine automatische Umwandlung der Testphase in einen entgeltlichen Vertrag erfolgt nicht.

4.3 Für die Testphase gelten diese nunq-AGB entsprechend. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 16 greifen auch in der Testphase; der AVV ist Bestandteil des Vertrags über die Testphase.

4.4 Etwaige Beschränkungen des Funktionsumfangs von nunq während der Testphase ergeben sich aus der in Ziffer 2.2 ausgewiesenen Leistungsbeschreibung.

4.5 Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeit, Supportleistungen, Reaktionszeiten oder Gewährleistung besteht in der Testphase nicht.

4.6 tegos ist berechtigt, die Testphase aus wichtigem Grund oder bei Verstößen gegen diese nunq-AGB jederzeit beenden.

5. Vertragslaufzeit der entgeltlichen Nutzung

5.1 Der Kunde wählt bei Vertragsschluss über die entgeltliche Nutzung von nunq (Ziffer 3.3) als Grundlaufzeit entweder einen (1) Monat oder zwölf (12) Monate.

5.2 Sofern als Grundlaufzeit ein (1) Monat vereinbart wurde, läuft der Vertrag einen (1) Monat und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, bis er von einer Partei zum Ende der laufenden Grund‑ oder Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.

5.3 Sofern als Grundlaufzeit zwölf (12) Monate vereinbart wurden, läuft der Vertrag zwölf (12) Monate und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, bis er von einer Partei zum Ende der laufenden Grund‑ oder Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.

5.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist (bei monatlicher Vertragslaufzeit: wenn Rückstände in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten bestehen; bei jährlicher Vertragslaufzeit: wenn die Jahresvergütung fällig und unbezahlt ist oder – bei vereinbarter Ratenzahlung – Rückstände in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten bestehen), (b) der Kunde zahlungsunfähig wird oder Überschuldung eintritt oder (c) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird (§ 112 InsO bleibt unberührt).

5.5 Ordentliche Kündigungen sind ausschließlich über nunq im vorgesehenen Kündigungsprozess online zu erklären. Die Kündigung gilt mit der über die Plattform angezeigten Bestätigung als zugegangen und wird zum Ende der laufenden Grund‑ oder Verlängerungslaufzeit wirksam.

5.6 Mit Ende des entgeltlichen Vertrags erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zu nunq wird deaktiviert.

6. Vergütung

6.1 Für die entgeltliche Nutzung von nunq (SaaS) gemäß 3.3 schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung. Deren Höhe richtet sich nach der gewählten Nutzeranzahl und der Laufzeit gemäß Angebot/Bestellung.

6.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

6.3 Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und Bereitstellung von Zahlungsbelegen erfolgen über den in nunq integrierten Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde erteilt die hierfür erforderlichen Zahlungsfreigaben und stellt zutreffende Zahlungsdaten bereit; es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Stripe. tegos darf die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an Stripe übermitteln und von Stripe abrufen.

6.4 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist tegos nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 7 Kalendertagen berechtigt, den Zugang zu nunq vorübergehend zu sperren, bis der offene Betrag vollständig ausgeglichen ist; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

6.5 Schlägt eine Zahlung fehl oder wird zurückgebucht, ist tegos berechtigt, den Zugang zu nunq vorübergehend zu sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist; etwaige von Stripe oder Banken erhobene Rücklastschrift‑/Chargeback‑Gebühren trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat.

6.6 Alle Preis‑ und Vergütungsangaben verstehen sich in Euro und netto, d. h. zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger sonstiger Steuern oder Abgaben (z. B. Quellensteuer). Wechselkursgebühren, Bankspesen und im Sitzstaat des Kunden anfallende Steuern/Abgaben trägt der Kunde; eine etwaige Quellensteuer hat der Kunde so auszugleichen, dass tegos der vereinbarte Netto‑Betrag vollständig zufließt (Gross‑up).

6.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von tegos steht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.

6.8 Optional beauftragte Dienstleistungen (z. B. Beratung, Workshops, Implementierung, individuelle Entwicklung) werden gesondert vergütet; es gelten die in der jeweiligen individuellen Vereinbarung/Bestellung/Angebot getroffenen Modalitäten und Abrechnungsweisen.

7. Nutzungsrechte

7.1 tegos räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags befristete, widerrufliche Recht ein, nunq in dem vertraglich festgelegten Umfang zu nutzen.

7.2 Der Kunde darf nunq ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und durch eigenes Personal nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für oder durch Dritte, ist ausnahmslos unzulässig.

7.3 Dem Kunden ist untersagt,

  • a) nunq ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu kopieren oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist;
  • b) nunq oder den Zugang zu nunq zu verleihen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, weiterzuveräußern, zu vermarkten oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder Dritten zugänglich zu machen;
  • c) Funktionen von nunq zu nutzen, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden;
  • d) Nutzungsrechte oder Zugänge an verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte zu übertragen oder Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund – ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von tegos Zugriff auf nunq zu gewähren;
  • e) Urheberrechtsvermerke, Markenhinweise, Eigentums- oder sonstige rechtliche Hinweise von tegos oder Dritten zu verdecken, zu verändern oder zu entfernen.
  • f) technische Schutzmaßnahmen, Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder sonstige Mechanismen zur Zugangskontrolle, Integritätssicherung oder Kopierschutz zu umgehen, zu entschlüsseln, zu entfernen oder zu verändern;
  • g) den Quellcode, zugrunde liegende Algorithmen oder sonstige Programmbestandteile von nunq zu bearbeiten, zu verändern, zu dekompilieren, zu entassemblieren, zu übersetzen, zu rekonstruieren oder anderweitig zu untersuchen; Rechte des Kunden aus §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt;
  • h) nunq oder die damit bereitgestellten Leistungen zur Entwicklung, zum Betrieb oder zur Bewerbung eigener oder fremder Dienste zu verwenden, die gleichen oder im Wesentlichen gleichen Funktionsumfang aufweisen.

7.4 Die Nutzung von nunq erfolgt über Nutzerkonten. Ein Nutzerkonto darf ausschließlich von der zugehörigen Person verwendet werden. Der Kunde ist für die Einhaltung dessen verantwortlich und zur Sicherstellung der Einhaltung verpflichtet.

7.5 tegos behält sich vor, angemessene technische Vorkehrungen zu treffen, um eine Nutzung von nunq entgegen den vertraglichen Vereinbarungen zu verhindern oder zu unterbinden.

7.6 Verstößt der Kunde erheblich gegen vertragliche Regelungen bezüglich der Nutzung von nunq, ist tegos berechtigt, das dem Kunden gewährte Nutzungsrecht an nunq zu widerrufen. Vor dem Widerruf setzt tegos dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder in besonderen, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Widerruf rechtfertigenden Fällen kann tegos den Widerruf ohne Fristsetzung erklären. Nach dem Widerruf hat der Kunde die Nutzung unverzüglich einzustellen und tegos die Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen.

7.7 Mit Vertragsende/Widerruf deinstalliert und löscht der Kunde alle lokalen Kopien von nunq; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

7.8 Soweit nunq Open‑Source‑Software enthält, räumt tegos dem Kunden diejenigen Nutzungsrechte ein, die nach den jeweils anwendbaren Open‑Source‑Lizenzbedingungen übertragbar sind. Die Nutzung der betreffenden Komponenten ist ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen zulässig. Für Nutzungen außerhalb der maßgeblichen Open‑Source‑Lizenzen übernimmt tegos keine Gewähr und haftet nicht; vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung.

7.9 Für die Nutzung von nunq gelten Fair‑Usage‑Regeln, die in der Fair Usage Policy (abrufbar unter https://nunq.de/fair-usage-policy) festgelegt sind. Die tegos ist berechtigt, die Fair Usage Policy mit zukünftiger Wirkung zu ändern.

8. Verantwortung und Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde räumt tegos für die Vertragsdauer ein einfaches, unentgeltliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die vom Kunden bereitgestellten sowie über nunq erzeugten Daten und Inhalte (zusammen „Kundeninhalte“) insoweit zu verwenden, wie es zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Speichern, Kopieren, Bearbeiten/Formatieren, Anzeigen, Ausführen, Übermitteln sowie die Weitergabe an die ausgewählten KI-Modellbetreiber, soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist. Zu Kundeninhalten zählen insbesondere Prompts, Texte, Dateien, Kommunikationsinhalte, Dokumente, Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Fotografien, Bilder, Grafiken, Videos, Logos sowie aus Programmen, Software, Fenstern und Bildschirmen ausgelesene Inhalte.

8.2 Über die in Ziffer 8.1 beschriebene, auf die Vertragserfüllung beschränkte Nutzung hinaus stehen tegos keine Rechte an den Kundeninhalten zu. Eine Nutzung der in Ziffer 8.1 beschriebenen Kundeninhalte zu Eigenzwecken ist tegos grundsätzlich untersagt; sie kommt ausschließlich in Betracht, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich und gesondert schriftlich genehmigt hat.

8.3 Alle Schutzrechte und sonstigen Rechtspositionen an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden; unberührt bleibt das tegos nach Ziffer 8.1 eingeräumte, auf die Vertragserfüllung beschränkte Nutzungsrecht. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Kundeninhalte rechtmäßig sind, keine Rechte Dritter verletzen und die Nutzung nach Ziffer 8.1 zulässig ist. Der Kunde erkennt an, dass tegos Kundeninhalte nicht inhaltlich prüft oder kontrolliert und diese im Rahmen von nunq lediglich technisch speichert, übermittelt und verarbeitet.

8.4 Dem Kunden ist untersagt,

  • a) Kundeninhalte in nunq zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, wenn er hierzu nicht im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist oder wenn dadurch Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeitsrechte sowie Urheber‑, Marken‑ und sonstige gewerbliche Schutzrechte) – dies gilt auch für Kundeninhalte, die nunq über eine Integration (z. B. die Desktop‑Integration) bereitgestellt werden;
  • b) Kundeninhalte in nunq zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, die diskriminierende, rechtswidrige, rassistische, beleidigende, gewaltverherrlichende, verleumderische oder pornografische Inhalte enthalten – dies gilt auch für Kundeninhalte, die nunq über eine Integration (z. B. die Desktop‑Integration) bereitgestellt werden;
  • c) nunq für Zwecke zu verwenden, die nach der KI‑Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verboten sind (zu berücksichtigen sind insbesondere die in Art. 5 KI‑VO genannten verbotenen KI‑Praktiken);
  • d) nunq für KI‑Systeme zu verwenden, die gemäß Art. 6 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft sind;
  • e) gegen Regelungen der KI‑Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) zu verstoßen (insbesondere hat der Kunde die in seiner Verantwortung liegenden Transparenz‑, Informations‑ und Kennzeichnungspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen);
  • f) technische Schutzmechanismen, Zugriffskontrollen, Raten‑ oder Nutzungslimits sowie Integritäts‑ oder Sicherheitsfunktionen von nunq zu umgehen, zu deaktivieren, zu stören oder deren Wirkung zu beeinträchtigen;
  • g) Inhalte, Daten oder Ausgaben aus nunq durch Scraping, Harvesting oder vergleichbare automatisierte Verfahren in großem Umfang zu sammeln, erneut zu veröffentlichen, für andere Zwecke zu verwenden oder anderweitig zu verwerten;
  • h) nunq in einer Weise zu nutzen, die die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigt oder geeignet ist, diese zu beeinträchtigen (z. B. durch übermäßige Last, Denial‑of‑Service‑ähnliche Aktivitäten oder massenhaft automatisierte Anfragen außerhalb der zulässigen Nutzung);
  • i) generierte Inhalte oder Funktionen von nunq zu Zwecken zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, Täuschung, unlautere Wettbewerbshandlungen, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder rechtswidrige Beschaffung vertraulicher Informationen;
  • j) Verfahren oder automatisierte Dienste einzusetzen, deren Ziel oder Zweck die Manipulation oder Verfälschung von Nutzeraktivitäten ist;
  • k) virenbehaftete oder schadcodehaltige Dateien, Dokumente, IT‑Systeme Dritter, Inhalte oder Daten im Rahmen der Nutzung von nunq einzusetzen oder einzubringen;
  • l) nunq durch Straftaten gegen Daten oder IT‑Systeme zu stören, zum Beispiel durch Ausspähen/Abfangen von Daten, Computerbetrug, Fälschung/Unterdrückung beweiserheblicher Daten, Datenveränderung sowie Computersabotage oder durch vergleichbare Delikte.

8.6 Der Kunde ist dazu verpflichtet,

  • a) seine autorisierten Nutzer über die vertraglich, insbesondere in diesen nunq‑AGB, geregelten Pflichten und Rechte zu unterrichten und deren Einhaltung innerhalb seines Verantwortungsbereichs sicherzustellen;
  • b) in seiner Rolle als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten die autorisierten Nutzer sowie sonstige Betroffene nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts über die im Rahmen von nunq erfolgende Datenverarbeitung zu informieren;
  • c) alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und Voraussetzungen zu schaffen, um tegos die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen in Bezug auf nunq zu ermöglichen;
  • d) die erforderlichen Beistellungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.

8.7 Für die Nutzung der integrierten KI‑Modelle gelten von den Drittanbietern festgelegte zusätzliche Anforderungen, Richtlinien und Nutzungsbedingungen (zusammen „Bestimmungen“; z. B. Code of Conduct, Acceptable/Use Policies, Plattformbedingungen). Die Bestimmungen sind in der Anlage „Integrierte Dienste“ mit entsprechenden Links hinterlegt (dort bereitgestellte Verlinkungen dienen der Information; maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Bestimmungen der Drittanbieter). Der Kunde ist zur selbstständigen Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet. Ein Verstoß durch den Kunden kann zum Ausschluss von oder zu Beschränkungen bei der Nutzung der betroffenen KI‑Modelle führen. tegos haftet – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – nicht für Funktions‑ oder Leistungseinschränkungen von nunq, die aus einem solchen Verstoß resultieren. Des Weiteren gelten bei Verstößen des Kunden insbesondere die Rechtsfolgen aus Ziffer 15.5 dieser nunq-AGB.

8.8 Der Kunde haftet für Pflichtverletzungen seiner autorisierten Nutzer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter sowie sonstigen Erfüllungs‑ oder Verrichtungsgehilfen, soweit diese im Einflussbereich des Kunden liegende vertragliche Pflichten, einschließlich dieser nunq‑AGB, verletzen; ihr Verhalten wird dem Kunden wie eigenes zugerechnet.

8.9 Der Kunde ist für regelmäßige und dem Risiko angemessene Sicherungskopien seiner in nunq verarbeiteten Daten eigenverantwortlich.

8.10 Der Kunde meldet jeden vermuteten oder tatsächlichen unberechtigten Zugriff im Zusammenhang mit nunq unverzüglich an tegos.

8.11 Der Kunde erkennt an, dass über Links oder Funktionen in nunq auf nicht von tegos betriebene Websites, Inhalte oder Software Dritter zugegriffen werden kann. Für diese externen Angebote ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich; tegos übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Gewähr. Externe Angebote sind gekennzeichnet oder durch einen Wechsel der Adresszeile bzw. der Benutzeroberfläche erkennbar.

9. KI-Nutzung

9.1 Die von KI-Modellen generierten Inhalte sind automatisiert erstellt und können unter anderem falsch, ungenau, unvollständig, verzerrt oder veraltet sein, auch wenn sie beispielsweise plausibel, spezifisch oder detailliert erscheinen. Außerdem berücksichtigen die KI-Modelle ohne entsprechende Kontextanreicherung regelmäßig nur ihre Trainings‑ bzw. Eingabedaten. Die generierten Inhalte sind weder verifiziert noch geprüft und ersetzen keine fachliche Prüfung oder Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Experten. Der Kunde ist verpflichtet, generierte Inhalte vor einer Nutzung angemessen zu prüfen und zu bewerten, insbesondere in regulierten oder risikoreichen Anwendungsbereichen (z. B. Medizin, Recht, Finanzen, Sicherheit), und sich ohne eigene Prüfung nicht auf deren Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu verlassen. Die Nutzung der generierten Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. tegos übernimmt – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – keine Garantie oder Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gebrauchstauglichkeit und keine Verantwortung für aus generierten Inhalten resultierende Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15.

9.2 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der generierten Inhalte verantwortlich. Diese können Urheber‑, Marken‑, Persönlichkeits‑ oder sonstigen Schutzrechten unterliegen. Eine Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Weitergabe der generierten Inhalte, ist in der Regel unzulässig, sofern nicht die hierfür erforderlichen Rechte oder Erlaubnisse vorliegen; deren Einholung obliegt dem Kunden. tegos gibt keine Zusicherung zur freien Nutzbarkeit der generierten Inhalte und haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus deren Nutzung durch den Kunden entstehen – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung; im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15.

9.3 Über Drittanbieter integrierte KI‑Modelle können nur in dem Umfang und auf die Weise genutzt werden, die der jeweilige Drittanbieter ermöglicht. Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Nutzungslimits, Systemvoraussetzungen sowie Änderungen bestimmt der Drittanbieter; tegos hat hierauf keinen Einfluss. Hinsichtlich der Verfügbarkeit gilt Ziffer 11.4 entsprechend; im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15.

9.4 Im Hinblick auf die Nutzung der integrierten KI-Modelle gilt ergänzend Ziffer 8.7 dieser nunq-AGB.

9.5 Im Hinblick auf die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gelten für den Kunden die Verbote und Pflichten gemäß Ziffer 8.4 Buchst. c)–e). Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15.

10. Maßnahmen bei Missachtung vertraglicher Regelungen

10.1 tegos ist dazu berechtigt, den Zugang des Kunden zu nunq ganz oder teilweise sowie vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen und/oder spezifische Kundeninhalte zu entfernen, sofern konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Kunde gegen diese nunq‑AGB, sonstige vertragliche Vorgaben oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Aussetzung/Entfernung besteht. Bei der Entscheidung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.

10.2 Vor der Durchführung einer getroffenen Maßnahme wird tegos den Kunden unter Angabe der Gründe mit angemessenem Vorlauf informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies gilt nicht, wenn eine kurzfristige oder gleichzeitige Benachrichtigung erforderlich ist, um tegos, nunq oder andere Kunden zu schützen oder behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Anforderungen unverzüglich nachzukommen; in diesen Fällen informiert tegos den Kunden unverzüglich, soweit rechtlich zulässig. Eine Haftung von tegos für durch eine Maßnahme entstehende Nachteile ist ausgeschlossen – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung.

10.3 Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung des Zugangs zu nunq wird der Zugang des Kunden für die Dauer der Sperre deaktiviert. Nach Ablauf der Zeit der Aussetzung oder dem endgültigen Wegfall des Grundes der Aussetzung wird der Zugang reaktiviert; der Kunde wird hierüber benachrichtigt. Eine dauerhafte Aussetzung des Zugangs zu nunq kann nicht wiederhergestellt werden. Der betroffene Kunde ist von der Nutzung von nunq dauerhaft ausgeschlossen und darf sich nicht erneut registrieren/anmelden. Im Fall der dauerhaften Aussetzung des Zugangs ist tegos berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

11. Verfügbarkeit

11.1 tegos erbringt die Leistungen mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um eine hohe Verfügbarkeit von nunq zu erreichen. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

11.2 Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn nunq für den Kunden vollständig nicht nutzbar ist und die Ursache im Verantwortungsbereich von tegos liegt.

11.3 Die folgenden Zeiten und Umstände gelten weiterhin als verfügbar und werden nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet:

  • a) Wartungen gemäß Ziffer 12 (regelmäßig geplante Wartungen, angekündigte außerordentliche Wartungen, Routine‑Wartungen ohne spürbare Beeinträchtigung sowie Sicherheits‑/Stabilitäts‑/Compliance‑Updates);
  • b) Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von tegos (u. a. vertragswidrige Nutzung oder Fehlbedienungen durch den Kunden, Ausfälle oder Einschränkungen in der IT‑/Netzwerk‑/Internet‑Umgebung des Kunden, behördliche Anordnungen);
  • c) höhere Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg).

11.4 Für die integrierten Dienste wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert. tegos haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen dieser Dienste – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung; im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15.

12. Wartungen

12.1 tegos richtet ein regelmäßig geplantes Wartungsfenster ein. Maßnahmen innerhalb dieses Fensters sind nicht ankündigungspflichtig. tegos legt Zeitpunkt und Rhythmus fest und wählt Zeiten niedriger Nutzung (insbesondere nachts).

12.2 Wartungsarbeiten außerhalb des regelmäßig geplanten Wartungsfensters werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt; bei spürbarer Nichtverfügbarkeit mindestens 7 Kalendertage im Voraus.

12.3 Routine‑Deployments und Betriebsmaßnahmen ohne spürbare Beeinträchtigung (insbesondere nächtliche „Rolling Updates“ mit höchstens kurzzeitigen Unterbrechungen) sind nicht ankündigungspflichtig.

12.4 Sicherheits‑, Stabilitäts‑ oder Compliance‑Updates dürfen jederzeit kurzfristig durchgeführt werden; der Kunde wird so früh wie technisch möglich informiert, ggf. nachgelagert. Mögliche aus den genannten Updates resultierende und erforderliche Anpassungen auf den IT-Systemen des Kunden müssen vom Kunden vorgenommen werden.

13. Störungen und Fehler

13.1 Eine Störung bzw. ein Fehler ist gegeben, wenn nunq Funktionen nicht wie im Vertrag vorgesehen bereitstellt und die Ursache dafür tegos anzulasten ist, also tegos dafür verantwortlich ist.

13.2 Erkennt der Kunde eine Störung oder einen Fehler, ist er verpflichtet, tegos hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Die Meldung muss alle zu Verfügung stehenden Informationen enthalten, die für eine schnelle Analyse und Behebung seitens tegos erforderlich sind.

13.3 Nach Eingang einer ordnungsgemäßen Meldung zu einer Störung oder einem Fehler wird tegos dem Kunden innerhalb eines Werktages eine qualifizierte Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung beinhaltet eine erste Einschätzung der Ursache sowie Informationen zu den geplanten oder bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung des Problems.

13.4 Für geringfügige oder unerhebliche Störungen und Fehler, die die Nutzung von nunq nur unwesentlich beeinträchtigen, besteht kein Anspruch auf die in 13.3 genannte zeitliche Frist für die Rückmeldung.

14. Gewährleistung

14.1 Für Mängel der SaaS‑Leistungen (Plattform, Softwareüberlassung, Speicherplatz) gelten, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 536 ff. BGB).

14.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.

14.3 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein Mangel die Tauglichkeit der Leistungen nur unerheblich beeinträchtigt.

14.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform und mit einer möglichst genauen Problembeschreibung an tegos zu melden. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt; weitergehende Gewährleistungsrechte sind insoweit ausgeschlossen. Unberührt bleiben gesetzliche Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB. Hat tegos einen Mangel arglistig verschwiegen, kann sich tegos auf die vorstehenden Regelungen nicht berufen.

14.5 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von tegos durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung. tegos ist zudem berechtigt, dem Kunden zumutbare technische oder organisatorische Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen die Auswirkungen eines Mangels vermieden oder umgangen werden können. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Mangelbeseitigung besteht nicht.

14.6 Eine außerordentliche Kündigung des Kunden nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen verweigerten oder nicht gewährten vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem tegos eine angemessene Gelegenheit zur Mangelbeseitigung erhalten hat und diese fehlgeschlagen ist.

14.7 Eine berechtigte Minderung wird nicht durch eigenmächtige Kürzung laufender Zahlungen vorgenommen. Nach rechtsverbindlicher Feststellung der Minderung erstattet tegos zu viel gezahlte Beträge nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. per Gutschrift/Refund).

14.8 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung von tegos eigenständig Veränderungen an den Leistungen vornimmt oder die Leistungen zweckwidrig nutzt und diese Umstände ausschließlich für den Mangel verantwortlich sind. Die Beweislast dafür, dass die Handlung nicht allein ursächlich war, trägt der Kunde.

14.9 tegos übernimmt keine Gewähr für die Bereitstellung, Verfügbarkeit, Qualität oder Bandbreite des Internetzugangs des Kunden sowie für dessen Netzwerk‑, Hardware‑ oder Softwareumgebung, auf denen oder mit denen nunq genutzt wird. Die Verantwortung für eine geeignete, ausreichend dimensionierte und funktionsfähige Anbindung sowie für die Systemvoraussetzungen und Konfigurationen im Verantwortungsbereich des Kunden liegt ausschließlich beim Kunden.

15. Haftung

15.1 tegos haftet in den folgenden Fällen unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen:

  • a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • b) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • c) in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • d) sowie soweit datenschutzrechtliche Vorschriften eine zwingende Haftung vorsehen.

15.2 Außer in den Fällen der Ziffer 15.1 haftet tegos bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt; für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet tegos – soweit gesetzlich zulässig – nur, soweit es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handelt. Zusätzlich ist die Haftung in diesem Fall auf höchstens die Vergütung begrenzt, die der Kunde im Zwölfmonatszeitraum vor Eintritt des jeweiligen Schadensereignisses gezahlt bzw. geschuldet hat. Mehrere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein Schadensereignis.

15.3 Im Übrigen, also außerhalb der Fälle der Ziffer 15.1 sowie der in Ziffer 15.2 geregelten Kardinalpflichtverletzungen, ist die Haftung ausgeschlossen.

15.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Ziffern 15.2 und 15.3 gelten für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, unerlaubter Handlung, mangelhafter Leistung oder Unmöglichkeit, sowie für etwaige Freistellungsverpflichtungen von tegos.

15.5 Der Kunde stellt tegos auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern solche Ansprüche aufgrund der Nutzung von nunq oder der Kundeninhalte durch den Kunden oder aufgrund der vertragsmäßigen Nutzung von Kundeninhalten durch tegos erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von tegos beruhen.

15.6 Soweit Schäden des Kunden überwiegend auf ein Verhalten oder eine Pflichtverletzung eines integrierten Drittanbieters (insbesondere eines Anbieters von KI‑Modellen) beruhen, haftet tegos nach Maßgabe dieser Ziffer 15 nur im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden erfüllt tegos – soweit rechtlich zulässig und nach den Vertrags‑ bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters abtretbar – durch Abtretung der tegos zustehenden Ansprüche gegen den betreffenden Drittanbieter an den Kunden. Mit der Abtretung sind Ansprüche des Kunden gegen tegos wegen dieser Schäden – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – abgegolten. Die Regelungen dieser Ziffer 15.6 finden keine Anwendung, wenn der Kunde selbst einen unmittelbaren Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter hat; in diesem Verhältnis gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Drittanbieters und tegos ist daran nicht beteiligt.

15.7 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung haftet keine der Vertragsparteien für Ereignisse, die höhere Gewalt darstellen. Im Falle von höherer Gewalt hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über den Eintritt zu informieren. Beide Parteien können eine Verhandlung über eine Anpassung der Termine des von der höheren Gewalt betroffenen Vertrags verlangen.

15.8 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 15 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungs‑ und Verrichtungsgehilfen von tegos. Dies gilt auch, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese Personen geltend gemacht werden.

16. Auftragsverarbeitung

16.1 Sofern tegos im Rahmen des Vertragsverhältnisses für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, ist tegos Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO, abrufbar unter https://nunq.de/data-processing-agreement. Der AVV wird mit dem nach Ziffer 3 erfolgenden Vertragsschluss in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags.

16.2 Im Kollisionsfall gehen die Regelungen des AVV den Bestimmungen dieser nunq-AGB vor.

17 Unterauftragnehmer

17.1 tegos ist dazu berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben und durch diese erbringen zu lassen.

18 Verschwiegenheit

18.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei der jeweils anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) offenlegt, unabhängig von Form oder Medium, einschließlich Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnissen, technischen Details (z. B. Software, Quellcode, Algorithmen), Strategien, Preisen, Angeboten sowie als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Art nach vertraulichen Angaben.

18.2 Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie

  • a) der Öffentlichkeit oder der empfangenden Partei vor Offenlegung bekannt oder zugänglich waren;
  • b) ohne Verstoß gegen diese Ziffer öffentlich werden;
  • c) rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder
  • d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.

18.3 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und schützen sie angemessen. Zugriff erhalten nur Personen im „Need‑to‑know“, die mindestens gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; für deren Pflichtverletzungen haftet die weitergebende Partei wie für eigenes Verschulden.

18.4 Auf Aufforderung, spätestens bei Vertragsende, sind vertrauliche Informationen zurückzugeben oder bei elektronischen Daten unwiderruflich zu löschen, soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

18.5 Soweit eine Partei aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder Börsenvorschriften zur Offenlegung verpflichtet ist, darf sie die erforderlichen Informationen offenlegen. Die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab, soweit rechtlich zulässig und praktikabel, und beschränkt die Offenlegung auf das rechtlich gebotene Minimum.

18.6 Die Vertraulichkeitspflichten gelten unabhängig vom Geschäftsgeheimnisstatus während der Vertragslaufzeit und für fünf (5) Jahre nach Vertragsende; für besonders geschützte Geheimnisse gelten die jeweils strengeren gesetzlichen Fristen.

19 Schutzrechte

19.1 Der Kunde erkennt an, dass ihm hinsichtlich nunq sowie sämtlicher im Rahmen des Vertrags bereitgestellter Leistungen und Inhalte ausschließlich die explizit angeführten Rechte eingeräumt werden. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht gewährt.

19.2 Der Kunde kann tegos im Hinblick auf nunq nach eigenem Ermessen Feedback, Verbesserungsvorschläge, Ideen oder sonstige Anmerkungen melden. tegos ist berechtigt, diese Meldungen ohne Einschränkungen, ohne Vergütung, ohne Nennung des Kunden und ohne Entstehung von Schutzrechten zugunsten des Kunden nach eigenem Ermessen zu nutzen und frei zu verwerten.

20 Referenz

20.1 Beide Parteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei als Referenz zu benennen und in diesem Zusammenhang den Namen, die Firmierung, das Firmenlogo sowie weitere inhaltliche Informationen (z. B. kurze Beschreibungen der Zusammenarbeit, Success Stories, Zitate etc.) der jeweils anderen Partei in angemessener Weise zur Außendarstellung (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Marketingmaterialien) zu verwenden. Die hierfür erforderlichen Informationen, wie insbesondere Logos oder beschreibende Inhalte, sind auf Anfrage bereitzustellen. Die Verwendung als Referenz kann von jeder Partei jederzeit durch eine Mitteilung an die andere Partei in Textform untersagt werden.

21 Änderungen der Leistungen und Bedingungen

21.1 tegos ist berechtigt, die Leistungen sowie vertraglichen Bedingungen, einschließlich dieser nunq‑AGB und des AVV, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere: technische Weiterentwicklungen und Änderungen des Leistungsangebots, gesetzliche oder regulatorische Vorgaben, Anforderungen von Anbietern integrierter Dienste, Sicherheits‑/Compliance‑Erfordernisse, erforderliche Anpassung der Vergütung gemäß Ziffer 21.4 sowie vergleichbare Umstände. Die berechtigten Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt.

21.2 Änderungen nach Ziffer 21.1 werden dem Kunden vorab in Textform (z. B. per E‑Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung benennt Inhalt der Änderung, Zeitpunkt des Wirksamwerdens, die Wirkung des Schweigens sowie das Widerspruchsrecht und dessen Folgen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Widerspricht der Kunde fristgerecht, setzt sich der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort, sofern dies für tegos zumutbar ist. Ist eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich oder für tegos unzumutbar, kann tegos das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum vorgesehenen Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen, sofern hierauf in der Änderungsmitteilung hingewiesen wurde.

21.3 Von der Änderungsbefugnis ausgenommen sind Änderungen des Vertragsgegenstands oder der Hauptleistungspflichten, die das vertragliche Gefüge insgesamt wesentlich verändern. Eine stillschweigende Zustimmung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. tegos bietet dem Kunden in einem solchen Fall die Fortsetzung des Vertrags zu geänderten Bedingungen an; der Kunde kann annehmen oder bis zum vorgesehenen Wirksamwerden kündigen.

21.4 Soweit eine Anpassung der Vergütung vorgesehen ist, erfolgt diese nach Ziffer 21.2 und unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen. Preisänderungen können insbesondere erforderlich sein bei technischen Weiterentwicklungen, geänderten Kostenstrukturen (z. B. Anbieterpreise integrierter Dienste, Infrastrukturkosten), erweiterten Leistungsumfängen oder geänderten regulatorischen Anforderungen. Abweichend vereinbarte Vergütungsregelungen gehen vor.

21.5 tegos ist jederzeit berechtigt, nunq weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern, ohne zwingend erforderliche Mitteilung und ohne Anwendung des Änderungsverfahrens nach Ziffer 21.2, sofern dadurch keine nachteiligen Leistungsreduzierungen eintreten und keine Anpassung der vertraglichen Bedingungen erforderlich ist. Erfordert eine Funktionserweiterung die Anpassung der vertraglichen Bedingungen, einschließlich dieser nunq‑AGB oder des AVV, gilt das Änderungsverfahren nach Ziffer 21.2.

21.6 tegos darf Leistungen kurzfristig anpassen, wenn dies zwingend erforderlich ist, um Sicherheitslücken zu schließen, die Integrität oder Verfügbarkeit von nunq zu wahren oder zwingenden rechtlichen oder behördlichen Anforderungen nachzukommen; der Kunde wird hierüber zeitnah informiert. Die berechtigten Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt.

22 Schlussbestimmungen

22.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, einschließlich dieser nunq-AGB, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

22.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, Dortmund.

22.3 Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen tegos an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung von tegos berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.

22.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser nunq-AGB, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die jeweilige unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten beider Parteien entspricht, sofern sie bei Vertragsabschluss die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

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